Hanrieder. Ihr Partner auf allen Friedhöfen

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Entgegen der weitläufigen Meinung haben Sie immer das Recht, Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen – auch in jenen Städten und Gemeinden, in denen die Friedhofsarbeiten bereits an eine andere Firma übertragen wurden. Durch die freie Wahl des Bestatters entstehen bei den hoheitlichen Gebühren keine finanziellen Nachteile für Sie.

Die Kosten für die Friedhofsarbeiten werden in der Regel von der zuständigen Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben, unabhängig für welchen Bestatter Sie sich entscheiden.

 

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