Qualitätsmanagement beim Bestatter

Süddeutsche Zeitung, 17.01.2004
München (red)

Markenzeichen qualifiziert seriösen und professionellen Bestatter

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, verleiht Bestattungsunternehmen auf Antrag ein besonderes Qualitätszeichen. Das gesetzlich geschützte Markenzeichen wird für Leistungen und Lieferungen, die nach dem Berufsbild des Bestatters erbracht werden, verliehen.

„Qualifiziertes Bestattungsunternehmen – Bestatter vom Handwerk geprüft“ heißt es auf dem Markenzeichen. Mit diesem Markenzeichen wird der Öffentlichkeit dokumentiert, dass das Unternehmen welches es führt, fachmännisch und zuverlässig arbeitet und ein Garant für vertrauensvolle, fachkundige und seriöse Bestattungsdurchführung ist.

Nach der zum 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Neufassung der Satzung zur Führung des Markenzeichens liegen der Verleihung dieses Qualitätszeichens eine Reihe von Verpflichtungen zugrunde. So sind die Würde der Verstorbenen zu achten und Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren. Angehörige sollen sensibel und rücksichtsvoll begleitet werden. Darüber hinaus hat sich das Bestattungsunternehmen ehrlich und redlich zu verhalten, die Öffentlichkeit über Bestattungsleistungen und Kosten eindeutig zu informieren und jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren. Des Weiteren müssen allen, die zu Lebzeiten eine Bestattung regeln möchten, entsprechende Möglichkeiten angeboten werden. Transparente Kosten und die Verpflichtung zur Weiterbildung der Mitarbeiter sind zusätzliche Eckpfeiler der Satzung.

Zur Benutzung des Markenzeichens sind Bestattungsunternehmen berechtigt, deren Inhaber, Gesellschafter oder leitende Mitarbeiter, vor der Handwerkskammer die Prüfung zum geprüften Bestatter oder zum Funeralmaster (Bestattungsmeister) abgelegt haben.

Zu den fachlichen Voraussetzungen zum Erhalt des Markenzeichens gehören darüber hinaus eine umfassende individuelle und qualifizierte Beratung der Trauernden über Bestattungsarten, Bestattungsformen, Friedhofsfragen, die fachgerechte Versorgung der Verstorbenen und deren Aufbahrung, organisatorische Abläufe und die inhaltliche Gestaltung der Trauerfeier. Betriebliche Voraussetzungen umfassen unter anderem ein ausreichendes Sortiment an Särgen und Urnen, Angebote in allen Preislagen, gepflegte Bestattungsfahrzeuge, sowie ein ständiger Bereitschaftsdienst.

Jeder Lizenznehmer wird regelmäßig überprüft. So wird ein gleichbleibendes Qualitätsniveau, hinsichtlich der persönlichen, fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen, garantiert.

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